Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Geschäftsführer/die Geschäftsführer haben die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Übernahme der Stellung der Kommanditistin bei der Kommanditgesellschaft in Firma Bockhop Erdbeeren KG, deren Gegenstand wiederum die Produktion und der Handel mit selbst erzeugten landwirtschaftlichen Produkten ist.
- die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Kommanditgesellschaft in Firma Bockhop Projektplanungs- und Betreuungs-GmbH & Co. KG, deren Gegenstand wiederum das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweig fördernden Geschäfte zu tätigen. Sie ist befugt, andere Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu erhalten.