Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht erteilen, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Der Handel mit und der Einbau von Kaminen, Kachelöfen, Kaminöfen, Schornsteinsystemen, Zubehör und Wohnaccessoires einschließlich aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen.