Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschafter können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Reinigung von Gebäuden aller Art, sofern genehmigungsfrei. Die Gesellschaft ist des Weiteren berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftsgegenstand dienlich sind oder die im Interesse der Gesellschaft oder der Gesellschafter liegend erachtet werden.