Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art, insbesondere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die im Bereich der Bestattung oder damit zusammenhängender Branchen tätig sind, die Verwaltung des eigenen Vermögens und alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.