Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verkauf, Kauf und Bebauung von Grundstücken sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien sowie alle weiteren Geschäfte, die notwendig sind, um obige Tätigkeit auszuführen.