Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Gründung, Erwerb und Halten von Unternehmensbeteiligungen zum Zwecke der Finanzanlage an Personen- und Kapitalgesellschaften einschliesslich der Beteiligungsverwaltung bei derartigen Gesellschaften in Form einer Holding sowie die Bereitstellung von Beratungsleistungen.