Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Beschaffung von Führungskräften (Executives). Die Gesellschaft ist berechtigt die Vermittlung von Geschäftskontakten, sowie die Vermittlung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen zu tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Übernahme von Vertriebs - und Marketingfunktionen im Bereich Industrie und Handel international wahr zu nehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende
Gesellschafterin -. sowie andere Unternehmen zu gründen und alles tun, was der Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich ist