Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Volkshochschule in Geesthacht. Zweck der Gesellschaft ist die Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung einer Volkshochschule. Die Gesellschaft bietet Erwachsenen und Heranwachsenden die Gelegenheit, Wissen und Können durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben und zu vermehren. Die Bildungsveranstaltungen der Gesellschaft sollen die Selbständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen und das berufliche und persönliche Fortkommen unterstützen. Die Gesellschaft entwickelt ein Bildungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert und ihnen gleiche Bildungschancen garantiert. Sie gestaltet dieses Bildungsangebot parteipolitisch unabhängig und weltanschaulich neutral und ist dabei einer kritischen Rationalität und wissenschaftlichen Orientierung verpflichtet. Der Zugang zu den Veranstaltungen der Gesellschaft ist jedermann, gleich welcher Staatsangehörigkeit, gesellschaftlicher und beruflicher Stellung sowie politischer, religiöser und weltanschaulicher Zugehörigkeit offen.