Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internationaler und nationaler Handel mit und die Vermarktung von Waren aller Art, insbesondere der Handel und die Lagerung von Agrarprodukten im Roh- und verarbeiteten Zustand, insbesondere von Fructose und artverwandten Produkten sowie das Betreiben sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Tätigkeiten, sofern diese keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.