Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Grundbesitzes, einschließlich des An- und Verkaufs von Grundstücken sowie die Verwaltung von eigenen Kapitalvermögen unter Ausschluss von Bauträgertätigkeiten, insbesondere im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung.