Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist
- die Durchführung und Projektierung von Veranstaltungen (Eventmanagement) incl. Vermietung von Veranstaltungsequipment
- die Erstellung von Werbematerialien aller Art, inkl. Tonträger, Lichteffekte und sonstiger Medien
- die handwerkliche Begleitung der Durchführung von Veranstaltungen
- Erstellung von Promotionsequipment, Überarbeitung von vorhandenem Promotionsequipment
- Lagerhaltung für Promotions- und Veranstaltungsequipment
- die Durchführung von Messen, Messebau, individueller Bau
- Gewerblicher Güternahverkehr, Umzugsverkehr, Transporte lt. § 4 GÜKG und Freistellungsverordnung GÜKG
- Herstellung und Vertrieb von Kunstgewerbeartikeln
Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art.