Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beratung von Unternehmen im Bereich der Strategieberatung (Produkt- und Servicestrategie), der Betriebsoptimierung, der Vertriebsunterstützung, sowie des Event-Marketing und des Assetmanagement, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.