Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung der freien Finanzvermittlung mit Schwerpunkt auf offene und registrierte Investmentfonds und Koordinierung von Vertriebswegen und Vertriebsleistungen, Beratung, Vermittlung und Verwaltung von Finanz- und Versicherungsprodukten, Finanzierungen sowie weiteren Produkten des Finanzmarktes, Kapitalanlagenvermittlung gem. § 34c GewO, Organisation des freien Finanzvertriebes.