Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Babyprodukten, Geschenkartikel, Werbeartikel, der Handel mit erlaubnisfreien Waren jeglicher Art sowie Dienstleistungen jeglicher Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Hierzu gehören auch Verfügungen über die Vermögensgegenstände. Sie kann auch andere Unternehmen mit gleichem Gegenstand des Unternehmens gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen (auf eigene Rechnung und nur für sich selbst).