Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Inverlagnahme, die Verwertung, die Verwaltung und die Veräußerung von Rechten an urheberrechtlich geschützten Werken, insbesondere Urheberrechten und Verlagsrechten an Werken der Tonkunst in jeder Form, mit und ohne Text, deutschen und ausländischen Ursprungs zur weltweiten Wahrnehmung sowie der Druck und Vertrieb solcher Werke, die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an solchen Werken sowie die Beratung und Vermittlung von Künstlern und Autoren.