Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Die Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
a)die systematische Betreuung von Finanzdienstleistungskunden und Versicherungsbeständen. Hiermit unmittelbar verbunden ist die Vermittlung von Lebens-, Kranken- und Sachversicherungen sowie zum Vertrieb in Deutschland zugelassener Investmentfonds, Beteiligungen und Finanzierungen,
b) die Vermittlung von zusätzlichen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich von Strom-, Telefon- und weiteren haushaltsnahen Diensten sowie von Anwälten und Steuerberatern,
c) die systematische Generierung und Weitergabe von Leads sowie die Entwicklung und Betreuung von Zielgruppenkonzeptionen und Übernahme von Agenturbeständen.