Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb von Hard- und Software, die Entwicklung eigener Software bzw. die individuelle Anpassung bestehender Software sowie die Planung, Installation, Konfiguration und Administration von PC-Systemen und Netzwerken. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Beratung und Schulung von Unternehmen in allen Fragen aus dem IuK-Bereich sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.