Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Dazu gehören auch: a) die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, b) die Aufstellung von Jahresabschlüssen und deren steuerliche Bearbeitung, c) Hilfeleistung in Steuerstraf- und Bußgeldangelegenheiten, d) die treuhänderische Übernahme und Durchführung von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen, e) die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens, f) das Halten von Geschäftsanteilen und die Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, g) die Durchführung außergerichtlicher Vergleiche, die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Liquidator, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker sowie die Wahrnehmung ähnlicher Aufgaben.