Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Aufstellen von Spielautomaten sowie das Betreiben von Spielhallen jedweder Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, einschließlich Ankauf, Reparatur, Verkauf, Anmietung und Vermietung von Spielautomaten und Spielhallen, Spielotheken; weiter Anmietung und Vermietung, Ankauf und Verkauf sowie Führung von Gaststätten jeder Art.