Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Management und die Betriebsführung bezogen auf eigene und fremde Unternehmen sowie sonstige Einrichtungen, die eine betriebliche Struktur besitzen oder betriebswirtschaftlicher Führung bedürfen, die Geschäftsbesorgung bezogen auf Grundstücke und die Verwaltung von Vermögen - jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäftsbereiche. Die Gesellschaft darf auch andere Gesellschaften oder Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten