Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beteiligung an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften - insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft in Firma Jens Meyer GmbH & Co. KG.