Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung, die Übernahme der Geschäftsbesorgung für andere Unternehmen sowie der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens; Beratungstätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6, 7 KWG gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.