Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Groß- und Einzelhandel, die Produktion sowie den Im- und Export von Textilien, Schuhen, Lederartikeln sowie Accessoires;
- Gastronomie, Catering, Eventmanagement sowie die Vermittlung von Dienstleistungen in diesem Bereich;
- Betrieb einer Marina sowie das Handeln mit Booten und deren Vercharterung
und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.