Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Bebauung und Verkauf von Grundstücken, die Verwaltung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Vermittlung von Kauf und Vermietung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten gemäß § 34 c GewO sowie die Montage abgehängter Decken, von Trennwänden und Trockenbauweise, Brandschutz, Türelementen und Verglasungen sowie der Handel mit Baustoffen.