Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft stets allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Projektsteuerung, Ausführung, Bauherrenvertretung und Verwaltung von Wohn- und Objektbauten mit Schwerpunkt Innenarchitektur sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte wie Handel mit Objektausstattungen, Einrichtungsgegenständen und Dekoration; die Gesellschaft kann sich an Firmen mit ähnlichem Geschäftszweck beteiligen.