Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechgtsgeschäfte vorzunehmen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Maurer- und Betonarbeiten, die Erstellung schlüsselfertiger Hochbauten aller Art,
der Vertrieb von Fertighäusern und deren Montage, auch der Erwerb und die Veräusserung von bebauten und unbebauten Grundstücken zu den oben genannten Zwecken. Ferner die Ausübung von Wohnungs- und Hausverwaltungen sowie der Betrieb von Versicherungsagenturen.