Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft in Firma J.G. Niederegger GmbH & Co. in Lübeck und deren ständige Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte im In- und Ausland berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.