Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Herstellung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, Fertighäusern, Fertighausbauten und sonstigen Bauvorhaben, die der Schaffung von Wohn- und/oder Geschäftsraum dienen, die Vermittlung des An- und Verkaufs von Grundstücken, Verwaltung und Finanzierung für diese Geschäfte und Vermietung, Verpachtung, Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie die Vermittlung von Versicherungen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.