Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erwerb und die Verwaltung und Vermietung von eigenem und fremdem Grundbesitz, sowie die Ausführung aller erlaubnisfreien Tätigkeiten, die dem Zweck der Gesellschaft dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu gründen und alle dem Gesellschaftszweck dienlichen Geschäfte zu tätigen.