Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, sind sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der S-Erschließungsgesellschaft Holstein mbH & Co. KG, Bad Oldesloe, deren Gegenstand der Erwerb und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erschließung, Bebauung und Weiterveräußerung sowie alle hiermit unmittelbar und mittelbar zusammenhängende Geschäfte im Geschäftsgebiet der Sparkasse Stormarn ist.