Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern ganz oder teilweise Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die komplette Planung und Bauausführung von Heizungs-, Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen im Lanbaubereich/TGA sowie im Schiffbaubereich, inkl. Wartung und Durchführung von Reparaturaufträgen sowie der Handel und der Vertrieb von Maschinen, Geräten und Aggregaten aller Art.