Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Entwicklung und Anwendung von Methoden zur Informationsbeschaffung und Informationsmanagement im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, sowie ferner sämtliche sich hieraus ergebenden, damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte.