Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Erbringung von Ingenieurleistungen sowie Planung, Vertrieb, Export von technischen Gütern sowie technische Beratung inländischer und ausländischer Kunden, ausgenommen erlaubnispflichtiger Tätigkeiten und Waren.