Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Handel mit Wertpapieren und andere steuerlich sinnvolle Verwaltung einer vermögensverwaltenden GmbH wie Immobilienerwerb und -vermietung sowie Beteiligung an Fonds oder ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.