Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind der Handel (Im- und Export) mit Konsum- und Investitionsgütern und erlaubnisfreien Waren aller Art sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Gegenstand des Unternehemens sind ferner Planung, Projektierung, Herstellung und Vertrieb von verfahrenstechnischen Anlagen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Erbringung beratender Ingenieurleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten