Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel mit und die Vermietung von Bau- und Industriegütern, der Handel mit Baustoffen aller Art, Transportdienstleistung im Werkverkehr sowie Unternehmensberatung mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung. Auch die Bedienung der vermieteten Maschinen, sowie die Ausführung von verwaltungstechnischen Arbeiten für Unternehmen im Bauhauptgewerbe. Auch die Arbeiten im Hoch-, Tief- und Straßenbau.