Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Bau und die Reparatur von Anlagen und Komponenten für den Transport von Personen und Lasten, die Erstellung und der Aufbau von Stahlkonstruktionen und Hydraulikkomponenten für die Industrie, Gewerbebetriebe und private Nutzer, sowie der Handel mit Bauteilen und Fertigprodukten, deren Im- und Export genehmigungsfrei ist, sowie sämtliche Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck dienen und nützen.