Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäfsführer. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft jeweils allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Gechäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planungsdienstleistungen, Ingenieurleistungen, die Herstellung und der Vertrieb von Hochbauten jeder Art, der Erwerb, die Handlung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Übernahme der Komplementärstellung bei Kommanditgesellschaften sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige