Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung bei und die Vermittlung und Übernahme von
1. der Bewirtschaftung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe
2. Aufgaben im Rahmen des Natur- und Umweltschutzes
3. Winter- und Streudienste
4. Park-, Grünflächen-, Knick-, Gräben- und Wegepflege
5. Aufträgen als Subunternehmen in den genannten Geschäftsbereichen
6. Fahrdienstleistungen und damit zusammenhängende Geschäfte mit Zuckerfabriken
7. Handel und Vermittlungen in folgenden Bereichen:
a) Landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art
b) Landwirtschaftliche Produktionsmittel aller Art
c) Hilfs- und Betriebsstoffe
d) Nachwachsende Rohstoffe, Betriebshilfsdienst, Arbeitsvermittlung
8. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Verarbeitung von Biomassen sowie die Produktion von Wärme und Energie.