Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis sowie die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB) können erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
- die Errichtung von Ein- und Mehrfamilienhäusern
sowie gewerblichen Bauten
- der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken
- die Durchführung von Maurer-, Beton-, Stahlbeton-,
Trockenbau-, und Zimmererarbeiten sowie von
Heizungs-, Sanitär- und
Klempnerarbeiten
- die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer
- die Vermittlung von bebauten und unbebauten
Grundstücken
- die Immobilienberatung und alle dazugehörenden
Geschäftstätigkeiten
- die Verwaltung von Immobilien.