Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Geschäftsführer müssen dem Vorstand der NEUE LÜBECKER Norddeutsche Baugenossenschaft eG angehören.
Die Erstellung und Verwaltung von Baumaßnahmen sowohl gewerblicher als auch wohnungswirtschaftlicher Art auf eigene Rechnung und für Rechnung Dritter, ferner der Erwerb und die Veräußerung unbebauter und bebauter Grundstücke sowie die Bildung, Betreuung und Verwaltung von Immobilienfonds. Die Gesellschaft darf die Geschäftsführung anderer Gesellschaften übernehmen oder sich an solchen Gesellschaften beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.