Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von benachteiligten Personen im Bildungsbereich und im sozialen Umfeld. Die Förderung richtet sich an Personen, die aufgrund mangelnder beruflicher oder schulischer Qualifikation sowie der sich daraus ggf. ergebenden sozialen Ausgrenzung in besonderem Maße Schwierigkeiten am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Die Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen zum Eintritt in das Berufsleben möglichst durch Erwerb eines anerkannten Abschlusses befähigen, so dass ihnen dadurch auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Daneben unterstützt die Gesellschaft auch ältere Menschen in der Schaffung sozialer Netzwerke.