Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind die Unternehmensberatung und die damit verbundenen Dienstleistungen, soweit sie einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis nicht bedürfen. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen und/oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.