Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und Durchführung von Transporten, Speditions-, Rollfuhr-, Lager- sowie Möbeltransportgeschäften mit allen dazugehörigen Sparten und der Bahnspedition; insbesondere auch der Erwerb, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für diese Zwecke sowie die Vornahme aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte, sofern diese zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlich oder nützlich erscheinen. Hierzu gehören auch der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie der Abschluß von Interessengemeinschaftsverträgen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten. Sie darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder sich an solchen beteiligen.