Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art und der Handel (An- und Verkauf) mit Fahrzeugen, Fahrzeugzubehör aller Art sowie die Erledigung aller hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Es können alle einschlägigen Nebengeschäfte getätigt werden. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten, Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die übrigen Bestimmungen des bisherigen Gesellschaftsvertrages bleiben vollen Umfangs aufrecht erhalten.