Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Bei mehreren Geschäftsführern können einzelne von ihnen berechtigt sein, die Gesellschaft allein zu vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft Fliesen-Verlege-Union GmbH & Co., die sich mit dem Verlegen und Bearbeiten von Fliesen sowie allen damit zusammenhängenden Arbeiten, einschließlich Lieferung, befasst.