Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Vermögens. Ferner kann sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen mit verwandtem oder gleichem Unternehmenszweck beteiligen sowie deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.