Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens. Zum Zwecke der Verwaltung eigenen Grundbesitzes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, diese zu erschließen, mit Gebäuden zu versehen, zu veräußern, zu vermieten, zu verpachten, oder sonst wie in Nutzung zu geben.