Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Unterstützung in den Bereichen Arbeitsorganisation, Rechnungswesen und Personalentwicklung sowie die Erarbeitung bzw. Auswahl, Installation und Inbetriebnahme IT-technischer Lösungen (Soft- und Hardware). Ferner die Betreuung und Wartung installierter IT-Systeme (Soft- und Hardware) sowie die Schulung und Einweisung von Benutzern in Betriebssystem-, Standard- und Individual-Anwendungssoftware.