Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist An- und Verkauf sowie Vermittlung von Häusern, Grundstücken, Wohnungen und gewerblichen Immobilien. Ferner gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Wertermittlung von Grundstücken, die Vermittlung, deren Vermietung, Verpachtung sowie deren Verkauf. Gegenstand des Unternehmens sind somit alle Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Handel sowie der Im- und Export aller beweglichen Güter, deren Handel gesetzlich zulässig ist. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch die Einlagerung von Gegenständen und Archivierung von Akten anderer Unterlagen.